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Willensfreiheit - Hirnbiologische Illusion oder Wirklichkeit?

Günter Ewald

Die großen Fortschritte der Naturwissenschaft schlagen sich nicht nur in technischen Errungenschaften nieder, sondern in zunehmendem Umfang auf unser Welt- und Menschenbild, häufig in Form von Angriffen auf herkömmliche religiöse oder kulturell geprägte Denktraditionen. Dabei ist in den letzten Jahren eine tragende Säule sowohl religiöser wie humanistisch-liberaler Philosophie unter Beschuss geraten, nämlich die menschliche Willensfreiheit, die Möglichkeit des Menschen, ureigene Entscheidungen zu treffen, die nicht allein von Instinkt oder biologischen Zwängen verursacht sind.

Nun ist es keineswegs so, dass Freiheit des Willens bisher als unangefochtene Eigenschaft des Menschen galt und neuerdings durch Hirnbiologen in Frage gestellt wird. Das Problem hat viele Facetten und will behutsam angegangen werden. Von den Anfängen der Geistesgeschichte an haben sich Menschen als von Schicksalsmächten getrieben verstanden, Schamanen oder Priester als Vollstrecker göttlichen Willens. Noch in der altgriechischen Stoa, einer relativ rational orientierten Lehre, sagte Epiktet:

„Du hast eine Rolle in einem Stück zu spielen, das der Direktor bestimmt. Setzt er ein kurzes oder langes an, du musst es dir gefallen lassen. Gibt er dir die Rolle eines Bettlers, musst du sie dem Charakter der Rolle entsprechend spielen, und ebenso, wenn du einen Krüppel, einen Herrscher oder einen Privatmann darstellen sollst. Denn das ist deine Aufgabe: Die erhaltene Rolle gut zu spielen. Die Rolle auswählen, kommt einem anderen zu.“

Und Paulus, einer der ersten großen Interpreten der christlichen Botschaft, klagt im 7. Kapitel seines Briefes an die Römer:

„... ich weiß, dass in mir, das ist in meinem Fleische, wohnt nichts Gutes. Wollen habe ich wohl, aber vollbringen des Guten finde ich nicht, sondern das Böse, das ich nicht will, das tue ich.“

Dennoch: Es gibt die 10 Gebote, es gibt die Bergpredigt, und in jeder zur Sprache vorgedrungenen Kultur findet man Verhaltensforderungen, deren Erfüllung als möglich vorausgesetzt werden, sollten sie nicht sinnlos sein. Selbst das vergebliche Rebellieren gegen sein Schicksal oder dessen bewusstes Annehmen enthält Spuren des freien Willens. Beherrschung durch Mächte und Unfreiheit des Willens sind zwei verschiedene Dinge. Mächte können überwunden werden, Gebundenheit kann einer Befreiung weichen. Paulus sprach nicht nur vom Elend des Böses-Tun, sondern ebenso von Erlösung. Und die Befreiung von Diktaturen ist auch in der säkularen Geschichte ein Thema geblieben.

Was gegenwärtig versucht wird, ist radikaler, ist ein absoluter Kahlschlag, der mit hirnbiologischen Argumenten menschliche Freiheit zu einer Illusion erklärt und jedem Willen einen verborgenen Zwang zuweist. Unfreiheit des Willens soll als Naturgesetz dargestellt werden. - Hierbei ist allerdings oft unklar, was unter „Willensfreiheit“ verstanden wird, und so erscheint es angebracht, als Grundlage für eine Stellungnahme zuerst über Begriffe zu sprechen:

Man unterscheidet zweckmäßigerweise zwischen Handlungs- und Willensfreiheit:

Handlungsfreiheit: Ich kann tun, was ich will
A) stets
B) manchmal

Willensfreiheit: Ich kann wollen, was ich tue
A) stets
B) manchmal

In beiden Fällen dürfte allerseits Übereinstimmung herrschen, dass Fall A) ausscheidet. Wenn ein Hochspringer Weltrekord springen will und man hängt die Latte entsprechend hoch, wird er es in der Regel nicht schaffen. Wir wollen gar Vieles, was uns verwehrt ist zu tun. Handlungsfreiheit im Sinne von A) besteht also nicht. Wohl aber existiert sie im Sinne von B) - es sei denn, man bestreitet, dass wir überhaupt etwas wollen können. Damit kommen wir aber schon zur Frage der Willensfreiheit. Was heißt überhaupt „wollen“ und wer ist es der will? Von inneren oder äußeren Zwängen, zu tun, was wir nicht wollen, war schon die Rede. Wenn etwa jemand süchtig ist und nimmt eine Droge, obwohl er von der Sucht loskommen möchte, spürt er ausdrücklich den Widerspruch zwischen Wollen und Können. Allgemein gesehen ist unser Handeln zu sicherlich mehr als 90 % reflexhaft, automatisch, durch unsere Körperfunktionen oder Gewohnheiten bestimmt. Kurz gesagt, es ist unbewusst; und so ist die Frage nach dem Wollen oder nicht Wollen keine ausschließliche Frage des Bewusstseins; sie reicht auch in das Unbewusste hinein. Dabei ist die Grenze oft fließend: Wenn ich etwa eine lange Strecke auf der Autobahn fahre, kann es sein, dass ich nicht - wie beim Fahrunterricht - bewusst über richtiges Steuern oder Gas geben nachdenke, sondern meine Gedanken irgendwohin schweifen lasse. Dann aber kommt ein Augenblick, in dem ich mir bewusst sage: Jetzt fahre ich bei der nächsten Raststätte heraus und trinke einen Kaffee. Wie ein Pilot, der von der automatischen Steuerung des Flugzeugs auf „Handsteuerung“ umschaltet, übernimmt bewusstes Wollen mein Fahrverhalten. „Willensfreiheit“ im Sinne von B) besagt, dass es dieses Umschalten gibt, dass überhaupt Handlungen existieren, die ich wollen kann, auch wenn sie immer den Charakter des Besonderen haben.

Hier nun setzt die hirnbiologische Argumentation an, die sagt: Es ist alles Automatismus. Auch meine Entscheidung, eine Tasse Kaffee zu trinken, ist dadurch zustande gekommen, dass in meinem Körper-Gehirn-Gefüge ein Schwellenwert überschritten wurde, der mich zu dieser Entscheidung veranlasste. Ein „wollendes Ich“ ist für manche Hirnbiologen nur eine Umschreibung für ein computerhaft steuerndes Gehirn, wobei dem „Computer Gehirn“ im Unterschied zu einem PC Zufallsspielräume eingeräumt sind, die er nach statistischen Gesetzen nutzt. - Natürlich weiß man, dass diese materialistische Hypothese nicht bewiesen ist und sucht deshalb nach suggestiven Beispielen, die ihre Gültigkeit nahe legen. Lassen Sie mich zwei solche Beispiele anführen:

Das erste, insbesondere von dem Bremer Neurobiologen Gerhard Roth ins Feld geführt, bezieht sich auf ein Experiment, das der Hirnchirurg Penfield schon Mitte des 20. Jahrhunderts durchführte, und zwar an einem Patienten mit schwerer Epilepsie. Man verschafft manchen derartigen Patienten Linderung, indem man die Verbindungen zwischen den beiden Hirnhälften durchtrennt. Die Schädeldecke läßt sich mit Hilfe örtlicher Betäubung abnehmen, so dass der Patient während der eigentlichen Operation bei Bewusstsein bleibt (das Gehirn selbst ist gegenüber äußeren Eingriffen schmerzunempfindlich). Penfield stimulierte dabei einmal mit einer elektrischen Sonde eine bestimmte Stelle im Gehirn, was dazu führte, dass der Patient ungewollt eine Hand hob. Auf die Frage aber, warum er die Hand gehoben habe, antwortete der Patient: „Weil ich es wollte“. Also - so Roths Argument - hat der Patient einen durch äußeren Reiz ablaufenden Vorgang als willentliche Handlung gedeutet, obwohl das definitiv nicht stimmte. Und das sei typisch für unser Handeln: Das Gehirn hat längst entschieden, ehe wir der subjektiven Illusion verfallen, etwas gewollt zu haben.

Das zweite Beispiel beruft sich auf ein Experiment des amerikanischen Hirnbiologen Benjamin Libet aus den achtziger Jahren des 20. Jahrhunderts. Libet ging der These des australischen Hirnforschers und Nobelpreisträgers John Eccles nach, der einen strengen Geist-Körper-Dualismus vertrat und der Meinung war, der menschliche Geist veranlasst erst nach einer getroffenen Entscheidung das Gehirn, tätig zu werden und die Ausführung einer Handlung einzuleiten. Libet hatte Zweifel, ob das stimmt. Er nutzte, um experimentell an die Frage heranzukommen, ähnlich wie Penfield, die Situation eines geöffneten Schädels bei einem Epilepsiepatienten, um festzustellen, ob ein spontaner Willensentschluss, etwa eine Hand zu heben oder einen Finger zu krümmen, der dazugehörigen Tätigkeit des Gehirns vorausgeht oder ihr nachfolgt. Das Ergebnis des Experiments war, die Hirntätigkeit geht der Willensabsicht voraus; Eccles hatte also unrecht. Und eine Anzahl von Hirnforschern, so der Direktor des Max Planck-Instituts für Hirnphysiologie in Frankfurt, Wolf Singer - neben Gerhard Roth einer der eifrigsten Verfechter der materialistischen Auffassung von Willensfreiheit - ziehen wiederum den Schluss: Freier Wille ist eine Illusion. Bioelektrische Prozesse der Nachrichtenverarbeitung im Gehirn bringen unser Handeln kausal hervor.

Den genannten Forschern ist bewusst, dass das ethische Konsequenzen hat. Singer berichtet sogar von Gesprächen, die er mit Bundesrichtern über die Notwendigkeit führte, die Strafgesetze entsprechend zu ändern, wobei er bedauert, dass sich die Bundesrichter auf derartige Gedanken nicht eingelassen haben. Um besser in einer rechtlichen und philosophischen Diskussion bestehen zu können, schlägt Singer einen neuartigen Dualismus vor, nämlich den der zwei Perspektiven, der „1. Person-Perspektive“ der Geisteswissenschaften und der „3. Person-Perspektive“ der Hirnbiologie. Subjektive und objektive Sichtweisen sind irgendwie zueinander komplementär, vielleicht könnte man auch sagen: dialektisch. Das hört sich philosophisch gut an und man kann darüber diskutieren.

Eine entscheidende Frage ist nun, ob Juristen, Philosophen oder Theologen dieser Alternative „1. Person-Perspektive“ - „3. Person-Perspektive“ auf den Leim gehen und auf diese Weise indirekt das Illusionäre alles Kulturellen, Religiösen und Ethischen anerkennen.

Jedenfalls möchte ich das nicht tun, sondern eine sehr einfache Frage stellen: Wie aussagekräftig sind die oben genannten „objektiven“ Belege für die Unfreiheit des Willens? Stimmen die Argumente der „3. Person-Perspektive“ überhaupt? Nehmen wir einmal die beiden genannten Experimente etwas genauer unter die Lupe!

Das erste war die elektrische Hirnstimulation, die zum Heben einer Hand führte, das der Patient als willentlich bezeichnete. Hierzu sei an das erinnert, was in kommunistischen Diktaturen „Hirnwäsche“ genannt wurde (und sicherlich auch heute noch mancherorts praktiziert wird). „Hirnwäsche“ besteht nicht nur darin, den Unterdrückten zu einer bestimmten Handlung oder Aussage zu veranlassen. Das ist eher Angelegenheit von Folter. Hirnwäsche will mehr, nämlich einen Menschen veranlassen, das, was er gezwungenermaßen tut oder für richtig hält, als seinem Willen gemäß zu betrachten. Menschlicher Wille ist durch psychisch-physische Gewalt manipulierbar: das nennt man „Gehirnwäsche“. Zu behaupten, die Möglichkeit von Gehirnwäsche beweise, dass der Mensch keinen freien Willen habe, wäre nicht nur unwissenschaftlich, sondern auch zynisch. Was aber beinhaltet das genannte Experiment anders? Gehirnwäsche hinterlässt natürlich im Gehirn ihre Spuren. Gehirnreizung an geeigneter Stelle kann einen Ausschnitt davon realisieren. Sagt das etwas gegen Willensfreiheit? Nur dann, wenn man dem genannten unwissenschaftlichen Zynismus folgt. Das Rothsche Argument ist also unsachlich und pervers - das muss deutlich gesagt werden. Es handelt von Willensmanipulation, wenn auch nur an einem harmlosen Beispiel, nicht um Widerlegung des freien Willens.

Wie steht es mit dem Libetschen Experiment? Libet hat selbst in hohem Alter 2004 noch einmal ein Buch herausgebracht, das 2005 in deutsch unter dem Titel „Mind Time. Wie das Gehirn Bewusstsein produziert“ erschienen ist.

Benjamin Libet

Darin weist Libet in aller Schärfe die Verwendung seines Experimentes als Argument gegen die Willensfreiheit zurück. Er legt dar, wie es zu dieser Fehlinterpretation kommt. Wir fassen das kurz zusammen: Es geht um drei Messpunkte auf der Zeitskala:

Grafik

Der erste Punkt, sagen wir P, gibt den Augenblick an, in dem das Gehirn in der Region aktiv wird, die für den Willen, die Hand zu heben, „zuständig“ ist. Es bildet sich eine elektrische Ladung, das so genannte „Bereitschaftspotential“. Man kann dieses durch die in das offene Gehirn eingeführte metallische Sonde messen, also den Punkt P auf der Zeitskala bestimmen. - Der zweite Messpunkt, sagen wir W, ist am schwierigsten festzustellen, nämlich der Augenblick des Willensentschlusses. Libet bat die Versuchsperson, sich auf einer Uhr die Stellung eines sich schnell drehendes Lichtpunktes in dem Augenblick zu merken, in dem er den spontanen Entschluss fasst, die Hand zu heben. Vorversuche ergaben einen Punkt mit vertretbarer Genauigkeit. Der dritte zu messende Zeitpunkt, sagen wir H, war der der Ausführung der Handlung, also des Handhebens. Er ließ sich mit Hilfe eines Myografen ziemlich genau bestimmen.

Die erste Frage war nun: Liegt W vor P, wie nach Eccles zu erwarten, oder liegt er hinter P? Er lag etwa 350 msec hinter P. Dann aber gibt es noch zwei Möglichkeiten, die in den Auswertungen meist nicht beachtet werden: W kann zwischen P und H liegen oder hinter H. Das ist ganz entscheidend. Käme der Willensentschluss erst, nach dem die Hand schon gehoben ist, dann hätten die Gegner der Willensfreiheit ein gutes Argument. Der Willensentschluss würde der schon ausgeführten Handlung hinterher hinken. W lag aber vor H, etwa 150 msec, genügend Zeit, um sich für oder gegen die Ausführung der erwogenen Handlung zu entscheiden. Libet spricht von einem Veto, das man einlegen kann. Der Westernheld „zieht„, drückt aber nicht ab. Im Unterschied zu Eccles' Annahme zeigte der Versuch zwar, dass mit der Bildung des Bereitschaftspotentials das Gehirn schon an der Erwägung einer Willenshandlung beteiligt ist. Gehirn und Geist sind also eng miteinander verwoben. Das bedeutet aber nicht, dass sie identisch sind und das Gehirn physikalisch die Entscheidung bestimmt. Aus dem Experiment kann man weder schließen, dass es zwangsläufig zur Handlung gekommen ist noch dass ein anders gearteter Willensprozess im Spiel war. Libets Versuch ist weder ein Argument gegen die Willensfreiheit noch ein Argument dafür. Auch sind mir sonst keine hirnbiologischen Ergebnisse bekannt, die in der 3. Person-Perspektive das komplexe Phänomen des freien Willens aufklären.

Die Offenheit des ganzen Problemkreises wird noch deutlicher, wenn man beachtet, dass sich langsam ein Einfluss quantenphysikalischer Überlegungen auf die Hirnbiologie abzeichnet. Zwar sind bisher entsprechende Überlegungen von John Eccles oder die gemeinsamen Bemühungen des englischen Physikers Roger Penrose und des amerikanischen Hirnbiologen Stuart Hameroff noch nicht bis in die Sphären der experimentellen Verifizierbarkeit vorgedrungen. Aussichtsreicher dürfte aber der Ansatz sein, auf den der Systemtheoretiker Ervin Laszlo hingewiesen hat: Die Nichtlinearität vieler Prozesse, die sich in den 100 Milliarden Nervenzellen des Gehirns abspielen, legen die Einbeziehung chaostheoretischer Methoden nahe, insbesondere die Verwendung so genannter seltsamer oder chaotischer Attraktoren. Diese reagieren derart sensibel auf physikalische Reize, dass man in den Bereich quantenphysikalischer Feinstrukturen gelangt. Damit wird voraussichtlich nicht nur die Hirnbiologie grundlegend erweitert.

Aber auch in der klassischen Hirnbiologie findet man namhafte Vertreter, die sich schon aus methodischer Vorsicht heraus mit Aussagen darüber zurückhalten, was Bewusstsein oder Wille „wirklich“ sind. Sie beschränken sich auf die „neurobiologischen Korrelate“ dieser Phänomene, die sie im Gehirn repräsentieren, aber nicht definieren. Zu ihnen gehört Christof Koch, früher engster Mitarbeiter des inzwischen verstorbenen Nobelpreisträgers Francis Crick.

Christof Koch

Kochs Buch von 2004, das 2005 unter dem Titel „Bewusstsein - ein neurobiologisches Rätsel“ in deutsch erschienen ist - übrigens ein auch für Nichtfachleute gut lesbares Werk - enthält eine bemerkenswerte Fußnote. Es heißt darin, dass Koch dem Gedanken, dass im Zentrum des Bewusstseins eine transzendente und unsterbliche Seele steht, viel Sympathie entgegenbringt. Dieser Gedanken ist nicht Gegenstand seiner wissenschaftlichen Arbeit. Aber Koch sieht die unsterbliche Seele nicht im Widerspruch zu den von ihm studierten hirnbiologischen Korrelaten des Bewusstseins. Crick war demgegenüber ausgeprägter Atheist. Dass beide das genannte Buch praktisch gemeinsam geschrieben haben, zeigt, dass Neurobiologie - wie Naturwissenschaft überhaupt - nicht mit einer bestimmtn Weltanschauung verkoppelt ist, insbesondere nicht mit der naturalistischen oder materialistischen, die alles Geistige, insbesondere Willensprozesse als biologisch determiniert betrachtet.

Fazit unserer bisherigen Überlegungen ist also, dass Hirnbiologie nicht, wie vielfach behauptet, in der 3. Person-Perspektive die Freiheit des Willens zu bestreiten vermag oder gar bestreiten muss. Damit ist auch der Bezug zwischen 3. Person-Perspektive und 1. Person-Perspektive auf eine neue Grundlage gestellt. Schon die Rede über das Verhältnis beider Perspektiven zueinander birgt ein fundamentales Problem in sich: Man kann es banal so zuspitzen: Wenn jemand behauptet, dass alles Willensgeschehen kausal festgelegt sei, erteile man ihm eine kräftige Ohrfeige und füge hinzu, falls er sich beschweren sollte: „Ich konnte nicht anders. Das war determiniert“. Man kann es auch vornehmer mit dem Philosophen Jürgen Habermas ausdrücken:

Jürgen Habermas: Jürgen Habermas
„Der szientistische Glaube an eine Wissenschaft, die eines Tages das personale Selbstverständnis durch eine objektivierende Selbstbeschreibung nicht nur ergänzt, sondern ablöst, ist nicht Wissenschaft, sondern schlechte Philosophie“.

Schon die Frage, ob der Wille frei ist, kann im Rahmen einer objektivierenden Selbstbeschreibung nicht inhaltlich entschieden werden, weil die Antwort „ja“ oder „nein“ physikalisch determiniert, also semantisch inhaltsleer ist.

Wenden wir uns aber nun noch einer Anwendung dieses „szientistischen Glaubens“ an die Unfreiheit des Willens zu, die für das gesellschaftliche Leben von erheblicher Bedeutung ist, nämlich die Verantwortung für unser Handeln!

Es geht nicht nur um die Frage, ob wir wollen können, was wir tun, sondern ob wir das Gute, das Sinnvolle, das Hilfreiche, das Moralische wollen können.

Auch diese Frage ist Gegenstand der Naturwissenschaft geworden. Natürlich ist es unmöglich, „das Gute“ und „die Moral“ wissenschaftlich präzise zu definieren. Aber bemerkenswerterweise sind sich Entwicklungspsychologen und Evolutionsbiologen heute weitgehend einig, dass gewisse Grundzüge von Moral wie Nächstenhilfe, Bereitschaft zu Teilen, Gerechtigkeit bereits angeboren sind. Erziehung, Kultur und Umwelteinflüsse setzen diese Grundzüge in konkrete Normen und Verhaltensweisen um oder pervertieren sie auch unter entsprechenden Umständen. Das, was in traditioneller religiöser Sprache das Gewissen genannt wird, hat also eine biologische, sogar genetische Grundlage. Wie solide diese Grundlage ist und wie sie in ihrer Entstehung mit biologischen Überlebensvorteilen zusammenhängt, sei hier nicht diskutiert. Die Tendenz, Gutes zu wollen, ist jedenfalls in uns angelegt. Wir sind dann einem Spiel von Kräften und Mächten ausgesetzt, die dieses Wollen steuern. Aber weder die genetischen Bedingungen noch die Umwelteinflüsse haben das letzte Wort, wenn in uns aus dem Unbewussten heraus das Bewusstsein erwacht, Entscheidungen zu treffen, wem wir unser Ich anvertrauen. Wer sich der materialistischen Überzeugung von reinem Automatismus widersetzt und von Freiheit sowie Verantwortung als grundlegend für unser Menschsein ausgeht, hat keine Wissenschaft gegen sich. Wenn das Ich eines jeden Menschen auch Prägungen und vielen Einflüssen ausgesetzt ist, so bleibt doch der Kern seines Willens und damit seiner Würde unangetastet.

Manchmal wird darauf hingewiesen, dass aufgrund von Hirntumoren, Schädigungen des Gehirns durch Unfälle, genetische Defekte oder auch extreme Umweltbeeinflussung Straftaten verübt werden, für die man die Täter nicht zur Verantwortung ziehen kann, da sie zwangsläufig ablaufen. In der Tat sieht unser Strafrecht mit guten Gründen bei nachgewiesener Unzurechnungsfähigkeit Sonderregelungen vor. Daraus aber zu schließen, dass kein Mensch das Gute wollen kann, entbehrt der Logik. Es widerspricht auch den genannten Erkenntnissen der Entwicklungspsychologie.

Dem mag man entgegenhalten: Dann gibt es zweierlei Menschen: diejenigen, die das Gute wollen können und diejenigen, die dazu verdammt sind, wie Maschinen willenlos das Böse zu produzieren, „Unmenschen“, unwertes Leben darzuustellen. - Hier stoßen wir auf den Kern unseres Menschenbildes, auf die tiefsten Fragen nach dem, was wir über das Innerste des Menschen wissen. Lassen Sie mich zur Erläuterung ein Bild oder Denkmodell heranziehen, das der Neurobiologie selbst entnommen ist: Sie kennen wahrscheinlich das Locked-in-Syndrom“, eine schwere Behinderung, bei der der Betroffene keinen Muskel mehr bewegen kann, aber Wahrnehmung und Denken noch voll intakt sind. Der Betroffene hat keinerlei Möglichkeit, sich zu äußern, ist geistig „eingesperrt“, für die Umwelt erscheint er wie ein Hirntoter. Erfreulicherweise ist es seit wenigen Jahren gelungen, zuerst mit Hilfe von Gehirnsonden, dann - einer Gruppe um den Tübinger Neuroforscher Birbaumer - mit elektroenzephalografischen Hilfsmitteln, Gehirnströme so anzuzapfen, dass über einen Code der Patient sich mitteilen kann und so aus seiner furchtbaren Isolierung herauskommt. Das ist ein besonders schönes Beispiel, was Hirnbiologie praktisch leisten kann. Nun der Vergleich: Es kann durch relevante Schädigung von entsprechenden Hirnregionen zu einem moralischen „locked in“ kommen, einem scheinbar nur noch destruktiven Computerwesen Mensch, das zwar noch funktioniert, aber wertlos, wenn nicht schädlich ist. Steckt dahinter vielleicht eine Menschenseele, die in moralischer Hinsicht „locked in“ ist und verzweifelt darunter leidet? Möglicherweise wird gerade die Hirnbiologie einmal mehr darüber herausfinden und zu einer Änderung beitragen.

Wir wissen jedoch nicht, was sich hinter dem moralischen locked-in verbirgt, sei dieser Zustand genetisch, durch Hirnschädigung, durch „Gehirnwäsche“ oder andere negative Einflüsse bedingt, durch Mächte hervorgerufen, die sich im Unbewussten festgesetzt haben. Das alles schließt nicht aus, dass bei den betroffenen Menschen das umschlossen oder eingeengt wird, was Christof Koch die „transzendente, unsterbliche Seele“ nennt. Nicht, dass diese generell im platonischen Sinn als im „Gefängnis des Körpers gefangen“ gehalten wird. Sie ist - jedenfalls in der Überzeugung, wie ich sie bejahe - mit dem Körper herangewachsen und mit dem Körper hirnbiologisch in einer Weise verbunden, die wir nicht kennen. Praktisch aber erleben wir sie in den Höhen und Tiefen unseres Lebens, in unbewusstem und bewusstem Getriebensein und in der Entscheidung, im Wollen, im Sehnen, in der Suche nach Geliebt werden und Zuwendung, auch dann noch, wenn ein locked-in seine Schatten wirft.

Hier sind wir wieder bei dem eingangs angeführten Wort von Paulus über die Innere Blockierung, Gutes zu tun. Folgt man aber der christlichen Botschaft weiter, dann ist das nicht das letzte Wort über einen willenlosen Menschen, sondern ein Aufruf, sich mit ganzem Willen der auf uns zukommenden Erlösung, der Liebe zu öffnen. Über Menschen, die ein solches Wollen physisch gesehen nicht mehr aufbringen oder auch aus anderen Gründen nicht vermögen, steht uns kein Urteil zu, weil uns die eigentlichen Tiefen des Menschseins verborgen sind. Wir geben den Neurobiologen durchaus recht, die zur Vorsicht mit einer moralischen Begründung des Strafrechts mahnen und einem eher pragmatischen Umgang mit Recht und Gesetz raten. Aber die Begründung dafür liegt nicht wie bei einigen Hirnforschern in dem unfreien, willenlosen Dahinleben der Maschine Mensch, sondern gerade umgekehrt in der unüberschaubaren Fülle dessen, was das menschliche Ich beinhaltet, seine Möglichkeit, - bei aller Begrenzung der konkreten Freiheit des Willens - Schlüsselentscheidungen selbst zu treffen. Die tiefste Entscheidung im Sinne der christlichen Botschaft ist es, sich der unendlichen und kaum in Worte zu fassenden Liebe Gottes zu öffnen. An dieser schönen und würdevollen Wirklichkeit der Freiheit kann man mit wissenschaftlich aufrechtem Gang festhalten. Und das möchte ich tun.


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